Der Deutsche Bundestag formulierte es einst so: “Die RENTENBERATER haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechtes im Rechtsleben – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.” (Bundestagsdrucksache 8/4277) vom 20.06.1980.
Eine Reihe kompetenter Mitarbeiter sitzen in Versicherungsanstalten, aber wo gehobelt wird fallen bekanntlicherweise Späne. Wer ist fehlerfrei? Nicht alle scheinbar, denn laut einer Studie des Wirtschaftsmagazins „Capital“ (06/02) sollen ungefähr ein Drittel aller Rentenbescheide falsch sein. Auch die Beratung der Deutschen Rentenversicherung schnitt vor einigen Jahren bei der Stiftung Warentest mit dem Urteil “mangelhaft” ab. Das Rentenrecht ist undurchsichtig und komplex und man benötigt Hilfe, denn sonst kann man schnell finanzielle Einbußen erleiden und es schlimmstenfalls über Jahre hinweg oder sogar nie bemerken.