Die Kosten für die Tätigkeit eines Rentenberaters bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Gerne kann ich Ihnen eine Vorabeinschätzung geben, auch besteht die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung, die sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit bemisst.
Kosten für die Erstberatung verrechne ich bei einem folgenden Auftrag. Ansonsten entstehen für ein Erstberatungsgespräch Kosten zwischen 40,00 Euro und 120,00 Euro. Je nach Aufwand.
Nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 20.11.1997 (IV B5-S.2255-356/97 im BStBl. I 1998 S.126) können Beratungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
B.Janton (Dienstag, 17 Januar 2023 13:48)
Ich möchte mich auf diesem Wege bei Frau Böttcher bedanken.
Durch Ihre professionelle und freundliche Art, fühlte ich mich von Anfang an gut aufgehoben. Sie beantwortet alle Fragen sachlich und geduldig und hat mir damit meine Unsicherheit genommen.
Ich werde Frau Böttcher auf jeden Fall bei meinen weiteren Rentenangelegenheiten mit bestem Gewissen in Anspruch nehmen.
Ich kann Sie nur Weiterempfehlen.