bei der Erstellung Ihres Rentenantrages (Alters-, Erwerbsminderungs-und Hinterbliebenenrenten)
bei Kontenklärung, Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten(auch nach dem Fremdrentenrecht)
wenn Ihr Rentenantrag abgelehnt wurde oder Sie der Meinung sindIhre Rente sei falsch berechnet worden; Ihnen die Rentenhöhe zuniedrig erscheint.
wenn Sie Interesse an der Ermittlung des günstigsten Rentenbeginnssowie der Höhe Ihrer Rentenanwartschaften haben
bei grundsätzlichen Fragen zum Anspruch auf Rente wegen Alters undErwerbsminderung sowie Hinterbliebenenrenten
bei Fragen zur Zahlungspflicht (Beitragspflicht aller Personenkreise)oder zur Höhe der Rentenversicherungsbeiträge, auch bei freiwilligen
Beiträgen
bei allen weiteren Fragen zu Rentenrechtsangelegenheiten wie beispielsweise zum Versorgungsausgleich, zur Befreiung von derVersicherungspflicht,
Geringfügige Beschäftigung (Minijob), Leistungen zur Rehabilitation, etc.
Wenn Sie eine Rehabiliatation hinter sich haben und sich dennoch nicht mehr erwerbsfähig fühlen
Kommentare: 1
#1
B.Janton(Dienstag, 17 Januar 2023 13:48)
Ich möchte mich auf diesem Wege bei Frau Böttcher bedanken.
Durch Ihre professionelle und freundliche Art, fühlte ich mich von Anfang an gut aufgehoben. Sie beantwortet alle Fragen sachlich und geduldig und hat mir damit meine Unsicherheit genommen.
Ich werde Frau Böttcher auf jeden Fall bei meinen weiteren Rentenangelegenheiten mit bestem Gewissen in Anspruch nehmen.
Ich kann Sie nur Weiterempfehlen.
B.Janton (Dienstag, 17 Januar 2023 13:48)
Ich möchte mich auf diesem Wege bei Frau Böttcher bedanken.
Durch Ihre professionelle und freundliche Art, fühlte ich mich von Anfang an gut aufgehoben. Sie beantwortet alle Fragen sachlich und geduldig und hat mir damit meine Unsicherheit genommen.
Ich werde Frau Böttcher auf jeden Fall bei meinen weiteren Rentenangelegenheiten mit bestem Gewissen in Anspruch nehmen.
Ich kann Sie nur Weiterempfehlen.