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Rentenreform 2026 ... an die Jahrgänge 1968 bis 1971
Bleibt Ihnen die abschlagsfreie Rente mit 65, wenn Sie noch VOR Kabinettsbeschluss mit Ihrem Arbeitgeber eine verbindliche Altersteilzeit vereinbaren? Eine verbindliche Aussage darauf können wir Rentenberater - ohne ein beschlossenes Gesetz dazu - auch nicht geben, aber was wir machen können, ist Ihnen auszurechnen wie sich die Inanspruchnahme einer Altersteilzeit auf Ihre persönliche Rente auswirken würde. Meine Empfehlung: Rücksprache mit dem AG halten, ob und in welcher Au
vor 1 Tag
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