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Rentenreform 2026 ... an die Jahrgänge 1968 bis 1971

Carmen Boettcher
vor 3 Stunden
1 Min. Lesezeit

Bleibt Ihnen die abschlagsfreie Rente mit 65, wenn Sie noch VOR Kabinettsbeschluss mit Ihrem Arbeitgeber eine verbindliche Altersteilzeit vereinbaren?


Eine verbindliche Aussage darauf können wir Rentenberater - ohne ein beschlossenes Gesetz dazu - auch nicht geben, aber was wir machen können, ist Ihnen auszurechnen wie sich die Inanspruchnahme einer Altersteilzeit auf Ihre persönliche Rente auswirken würde.


Meine Empfehlung: Rücksprache mit dem AG halten, ob und in welcher Ausgestaltung eine ATZ möglich wäre, aktuelle Rentenauskunft bei der DRV anfordern (https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/) und dann die Auswirkungen einer möglichen ATZ auf die Rente berechnen lassen.

 
 
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