Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie erhalten eine Rechnung – transparent und nachvollziehbar.
Abrechnung nach RVG
Die Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen des RVG. Gerne gebe ich Ihnen vorab eine kurze Einschätzung, wie das Vorgehen in Ihrem Fall aussehen kann.
Vorabeinschätzung und Honorarvereinbarung
Gerne kann ich Ihnen eine Vorabeinschätzung geben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung, die sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit bemisst.
Hinweis zur Einkommensteuererklärung
Nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 20.11.1997 (IV B5-S.2255-356/97 im BStBl. I 1998 S. 126) können Beratungs- und Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Fragen zu den Kosten?
Schreiben Sie mir kurz, worum es geht. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 48 Stunden zurück.
